Gehörschutz

Gehörschutz - Gehörschutzstöpsel, Gehörschutzbügel und Gehörschutzkapseln

Dröhnender Verkehrslärm, laute Musik und der oftmals unterschätzte Lärm am Arbeitsplatz belasten unser Gehör bis an die Schmerzgrenze. Für eine derartige Dauerbelastung sind unsere Ohren nicht ausgelegt.  Für die meisten Menschen wird das Hören als selbstverständlich angesehen und die Belastung durch Lärm leicht genommen und somit als nicht schädlich eingestuft. Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass der Verlust des Gehörs ein schleichender Prozess ist. Langzeitschäden werden mehrfach erst nach Jahren erkannt und sind irreparabel. Neben der Schwerhörigkeit führt Lärm auch zu Ablenkung, Konzentrationsschwäche, Stress und Kopfschmerzen. Hierdurch wird das Unfallrisiko sowie die Fehlerquote deutlich gesteigert. Der richtige Einsatz von Gehörschutz ist ein wichtiger Faktor in der Vermeidung von Erkrankung und Ihren Folgekosten.

Der Mensch kann  Geräusche und Töne zwischen 0 und 140 Dezibel wahrnehmen (Dezibel - dB(A) =  Maßeinheit für die Lautstärke).  Die EG-Lärmrichtlinie 2003/10/EG legt, die Grenzwerte, denen ein Mensch während eines 8-Stunden-Tages aussetzt werden darf, fest.  Hierbei schreibt der Gesetzgeber vor, dass der Arbeitsgeber ab einer Lautstärke von 80 dB(A) Gehörschutzprodukte (wie z.B. Gehörschutzstöpsel, Gehörschutzbügel oder Gehörschutzkapseln) breitstellen muss. Ab dem Grenzwert von 85 dB(A) ist das Tragen von Gehörschutz gesetzlich verpflichtend.

Gehörschutz von Fitzner Arbeitsschutz beinhaltet ein großes Sortiment an Gehörschutzstöpseln, Gehörschutzbügeln und Gehörschutzkapseln. All unsere Gehörschutzprodukte wurden so entwickelt, dass sie neben maximalen Schutz auch einen hohen Tragekomfort bieten. Gerade der Tragekomfort spielt eine besonders wichtige Rolle, denn nur ein angenehm zu tragender Gehörschutz wird auch kontinuierlich eingesetzt.

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