Verfahrensverzeichnis

Dokumentation der nach § 4d BDSG meldepflichtigen automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten

Öffentliches Verfahrensverzeichnis

Das BDSG schreibt im § 4g vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben entsprechend § 4e BDSG verfügbar zu machen hat:

1.  Name der verantwortlichen Stelle:

SanTool Werkzeuge GmbH

2. Geschäftsführer:

Johannes Sanwald

Datenschutzkoordinator: Simone Sanwald

3. Anschrift der verantwortlichen Stelle:

Ludwigstraße 16/1
89522 Heidenheim an der Brenz
Deutschland

4. Zweckbestimmung der Datenerhebung:

Betrieb eines Unternehmens des Vertriebs von Spannwerkzeugen, Messwerkzeugen, Schutztechnik, Zerspanungstechnik und weiterem Zubehör und die damit verbundene Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und gegebenenfalls Übermittlung personenbezogener Daten für:

  • Kundenverwaltung
  • Personalverwaltung
  • Auftragsbearbeitung
  • Lohn- und Finanzbuchhaltung
  • Qualitätsmanagement
  • Marketing
  • Erfüllung gesetzlicher Pflichten
  • Erfüllung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten
  • Statistik

5. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten- oder Datenkategorien:

  • Kunden: Name/ Firmierung, Anschrift(en), Ansprechpartner, Kontaktdaten, Kundengruppe, Kontodaten, ggfs. Steuernummer, ggfs. Abrechnungszusatz
  • Lieferanten, Auftragnehmer: Name/ Firmierung, Anschrift(en), Ansprechpartner, Kontaktdaten, Kundengruppe, Kontodaten, ggfs. Abrechnungszusatz
  • Personal: Name, Anschrift, Bewerbungsunterlagen, Arbeitsvertrag, Kontaktdaten, Kontodaten, Lohn-/ Gehaltsdaten, Renten- und Sozialversicherungsdaten, Abmahnungen, Prüfungsergebnisse, Stammdaten, Konfession, Ärztliche Bescheinigungen, ggfs. VL- bzw. BAV- Verträge
  • Bewerber: Bewerbungsunterlagen

6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können:

Intern: zuständige Sachbearbeiter (Auftragsabwicklung, Personalabteilung, Qualitätsmanagement, Marketing)
Extern: Steuerberater (Lohn- und Finanzbuchhaltung), Behörden (Sozialversicherung), Finanzamt, Krankenkassen, Logistikunternehmen, Inkassogesellschaften, Kreditinstitute

7. Datenübermittlung an Drittstaaten:

Eine Datenübermittlung an Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU), bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erfolgt nicht.

8. Regelfristen für die Löschung der Daten:

Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie z.B. nicht mehr zur Vertragserfüllung oder gemäß § 31 BDSG erforderlich sind. Daten, welche hiervon nicht berührt sind, werden gelöscht, wenn die unter 4. genannten Zwecke wegfallen.

 
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